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Bringen Whistleblower anonym mögliche Missstände in einem Unternehmen in die Medien, lautet die erste Frage oftmals: Wer war’s? Statt auf den raschen Schutz der Reputation fokussiert man sich zunächst auf die Suche nach dem Urheber. Die Suche nach geeigneten juristischen Werkzeugen überlagert dann oftmals die Lösung des aufgezeigten Missstands.
Mehr Schutz für Hinweisgeber
Ab 2022 wird die Zahl der Meldungen deutlich zunehmen: Mit der Implementierung der EU-Richtlinie 2019/1937 wird der Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht umgesetzt. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern in Österreich müssen einen Whistleblowing-Kanal für anonyme Meldungen einrichten. Hinweisgeber werden vor möglichen Repressalien geschützt. Wird ihren Hinweisen intern nicht adäquat nachgegangen, so wird Hinweisgeber auch dann geschützt, wenn er sich an die Medien wendet.
Kommunikation vor Klage
Doch was tun, wenn eine anonyme Meldung über den neuen Whistleblowing-Kanal eintrifft? Oder gar an die Medien geht? Weil juristische Maßnahmen oft noch nicht greifen, braucht es strategische Kommunikationslösungen. Mit maßgeschneiderten Paketen spannt Gaisberg im Whistleblowing-Fall einen Schutzschirm über ihre Reputation.
Unsere Lösungen reichen von reaktiver Medien- und SocialMedia-Beobachtung und ersten Wordings über die Strategieentwicklung bis zur aktiven Umsetzung notwendiger Kommunikationsmaßnahmen. Und auch bei einem längeren Rechtsstreit stehen wir verlässlich an ihrer Seite.
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