Wenn's ums Ganze geht
18. Mai 2022  |  Frühstück mit Michaela Krömer

Climate Litigation: Der Wahrheitsbeweis für die unternehmenseigene Nachhaltigkeitspolitik

Klimaschutz ist in aller Munde. Doch während kaum ein Unternehmen ohne öffentliches Bekenntnis zur Nachhaltigkeit und zu ESG auskommt, bleiben strukturelle Änderungen oft aus. Das könnte sich nun ändern.

Unter dem Schlagwort „Climate Litigation“ wird Klimaschutz nun einklagbar. Erste juristische Initiativen von Umweltschutzorganisationen, etwa in den Niederlanden, konnten vor Gericht bereits Erfolge erzielen. Auch Schreiben zur Offenlegung der unternehmenseigenen Nachhaltigkeitspläne ergingen an zahlreiche Unternehmen.

Auf Unternehmen und Verbände kommen damit neue Herausforderungen zu. Parallel zum steigenden Druck des Kapitalmarkts (Stichwort EU-Taxonomie-Verordnung) stehen insbesondere CO2-intensive Branchen im Fokus von Klimaschützern und ihren Anwälten. Doch welche Maßnahmen sind konkret gefordert?

Beim heutigen Frühstück mit Ausblick gab Anwältin Mag. Michaela Krömer Einblick in das neue Trend-Thema im Legal-Bereich. Im Namen von Greenpeace und 8000 Unterstützern betrieb Krömer 2020 die erste Klimaklage Österreichs vor dem Verfassungsgerichtshof. Aktuell führt sie eine „Klimabeschwerde“ gegen die Republik Österreich für vermehrten Klimaschutz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – mit dem Ziel, eine Grundsatzentscheidung des EGMR herbeizuführen.

Michaela Krömer

Die studierte Juristin ist Partnerin bei der traditionsreichen niederösterreichischen Kanzlei Krömer mit einem Schwerpunkt auf Wirtschaftsrecht und Verwaltungsrecht. Zuvor sammelte Michaela Krömer umfangreiche Erfahrungen als Rechtsanwaltsanwärterin bei Schönherr Rechtsanwälte GmbH Wien, als Lektorin an der Universität Wien, sowie bei zahlreichen internationalen Organisationen im In- und Ausland. Seit April 2021 ist sie ordentliches Mitglied der Regulierungskommission der E-Control.  



zurück zur Übersicht