
"Es gilt die Unschuldsvermutung"
Der nächste Skandal scheint gleich um die Ecke: Strafermittlungen und Gerichtsverfahren gegen ATX-Vorstände, Ex-Minister oder Privat-Bankiers sorgten in den vergangenen Monaten für landesweite Schlagzeilen. Medien berichten immer ausführlicher über strafrechtliche Verfehlungen. Selbst wenn die Anklage noch nicht rechtsgültig ist, scheinen die Leser den Stab über den Beschuldigten längst gebrochen zu haben. Und jeder fragt sich: Wer ist der Nächste?
In diesem Umfeld wird die Entscheidungsfindung für Führungskräfte immer herausfordernder. Was ist juristisch zulässig, aber moralisch verwerflich? Was ist eindeutig strafbar? Und wie reagiert man souverän bei festgestellten Verfehlungen?
Beim Frühstück mit Ausblick spricht Eberhard Kempf über die wichtigsten strafrechtlichen Risiken für Unternehmer und Unternehmen, eine souveräne Aufarbeitung von Compliance-Themen, Trends zur Privatisierung der Strafverfolgung sowie Gegenstrategien gegen die mediale Vorverurteilung.
Eberhard Kempf
Eberhard Kempf ist deutscher Strafrechtsexperte und hat sich auf die Verteidigung von Unternehmern und Unternehmen bei Untreue- und Betrugsverfahren, Abgaben- und Steuerstrafverfahren, Börsen- und Insiderstrafverfahren spezialisiert. Er verteidigte Mandanten in einigen der prominentesten deutschen Strafprozesse, etwa Josef Ackermann im Kirch-Komplex oder Porsche wegen der VW-Übernahme, war im Sal.-Oppenheim-Komplex ebenso tätig wie bei der Aufarbeitung des Schienenkartells. Mit seiner Kanzlei „kempf schilling“ ist er zudem präventiv tätig und berät u.a. DAX-Unternehmen in Compliance-Fragen.
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