
Investigativer Journalismus oder Verdachtsberichterstattung?
Der ehemalige Kärntner ÖVP-Chef Martinz hat sich nach der Urteilsverkündung im Kärntner Untreue-Prozess heftig über eine mediale Hetzkampagne gegen ihn beschwert. Das harte Urteil sei nur auf Druck der Medien zustande gekommen. Der Kärntner Prozess mit seiner lautstarken medialen Begleitmusik ist kein Einzelfall. Welche Rolle spielen Medien bei heiklen Strafprozessen wirklich? Darf investigativer Journalismus aus vertraulichen Akten, privaten Mails oder internen Unterlagen der Ermittlungsbehörden zitieren? Florian Klenk, Chefredakteur der Wochenzeitung Falter und mehrfach ausgezeichneter „Aufdeckungsjournalist“, besteht auf das Recht der Presse – auch unter Verwendung vertraulicher Gerichtsakten – über Missstände zu informieren. Aber wo ist die Grenze zwischen „investigativem Journalismus“ und reiner „Verdachtsberichtserstattung“? Wann greift der Schutz der Persönlichkeitsrechte und wann das Recht der Öffentlichkeit auf Aufklärung und Information?
Florian Klenk
Florian Klenk, Chefredakteur der Wochenzeitung Falter, ist einer der Journalisten im Lande, die immer genannt werden, wenn es um „Aufdeckungs-Journalismus“ geht. Für seine journalistische Arbeit wurde er u.a. mit dem Kurt-Vorhofer Preis, dem Claus Gatterer-Preis und dem Concordia Preis für Menschenrechte ausgezeichnet. 2005 wurde er von einer Jury zum Journalisten des Jahres in Österreich gewählt, 2007 und 2008 war Klenk "investigativer Journalist des Jahres". In seinen Artikeln äußert er immer wieder auch grundsätzliche Gedanken über die Rolle der Medien in Strafprozessen und bei ersten Verdachtsmomenten.
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