Wenn Firmengeheimnisse Schlagzeilen machen
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht wird auch von Österreichs Unternehmen mit 50 und mehr Mitarbeiter*innen erwartet, bis 17. Dezember ein effizientes Compliance Management System aufzusetzen. Beschäftigte müssen die freie Wahl haben, Missstände im Unternehmen entweder über einen internen oder externen Kanal aufzuzeigen.
Doch mit der technischen Implementierung allein ist es nicht getan: Welche Schritte braucht es, um nach einer Meldung das Problem diskret zu bearbeiten und zu beheben? Wer muss wann eingebunden werden? Welche juristischen Schritte sind notwendig? Und: Wie schütze ich die Reputation des Unternehmens, wenn der Whistleblower sich dafür entscheidet, das Firmengeheimnis über einen externen Kanal zu melden?
Im Rahmen unseres Frühstücks mit Ausblick informierte Kristof Wabl über die neue EU-Whistleblowing-Verordnung, was auf Österreichs große Unternehmen damit zukommt und welche Chance der österreichische Gesetzgeber im Zuge der Erstellung der Rechtsvorschrift aktuell verpasst.
Kristof Wabl
Kristof Wabl ist Leiter der Arbeitsgruppe Whistleblowing bei Transparency International Österreich und Partner in Frankfurt beim internationalen Compliance-Beratungsunternehmen StoneTurn, das Unternehmen sowie deren Rechtsanwälte und Behörden in regulatorischen, risiko- und compliance-bezogenen Fragen, bei Ermittlungen sowie bei geschäftlichen Streitigkeiten unterstützt. Vor StoneTurn arbeitete Kristof Wabl 14 Jahre lang bei PwC Österreich, wo er die Forensik- und Krisenpraxis des Unternehmens in Wien aufbaute und leitete. Er berät insbesondere zu internen Kontrollen und Governance-Rahmenwerken, entwickelt und implementiert Whistleblower-Programme und empfiehlt Abhilfemaßnahmen. Kristof Wabl hat sowohl Aufsichtsbehörden - wie z.B. BaFin und FMA - als auch Finanzinstitute in den Bereichen Compliance, Geldwäschebekämpfung und Sanktionen beraten.
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